Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Norddorf (合同会社 (Godo Kaisha / LLC)) (handelnd unter der Bezeichnung „Norddorf", nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erstellung von Websites, Webanwendungen und damit verbundenen digitalen Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen an Verbraucher.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt unter der Marke „Norddorf" Dienstleistungen im Bereich Webentwicklung, insbesondere:
• Konzeption und Design von Websites
• Technische Entwicklung und Programmierung
• Integration von Content-Management-Systemen (CMS)
• Suchmaschinenoptimierung (SEO)
• Übergabe des vollständigen Quellcodes
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(3) Soweit Suchmaschinenoptimierung (SEO) Teil der vereinbarten Leistungen ist, schuldet der Auftragnehmer lediglich die fachgerechte Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen, jedoch keinen konkreten Erfolg (z. B. eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen), da dies von den Algorithmen der Suchmaschinenbetreiber abhängt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Ein kostenloser Design-Entwurf stellt kein bindendes Angebot dar und verpflichtet den Auftraggeber nicht zur Beauftragung.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im individuellen Angebot genannten Festpreise. Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern anwendbar.
(2) Für Kunden mit Sitz in Deutschland und der EU gilt das Reverse-Charge-Verfahren. Der Auftraggeber schuldet die Umsatzsteuer in seinem Sitzland.
(3) Die Zahlung erfolgt wie folgt:
• 50 % bei Auftragserteilung (Anzahlung)
• 50 % bei Projektabnahme
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung zu pausieren.
§ 5 Lieferzeit und Leistungserbringung
(1) Die Lieferzeit beträgt in der Regel 14 Werktage ab Auftragsbestätigung und Erhalt aller erforderlichen Materialien vom Auftraggeber.
(2) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei:
• Verzögerter Zulieferung von Inhalten durch den Auftraggeber
• Umfangreichen Änderungswünschen während der Projektlaufzeit
• Höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen
(3) Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen, insbesondere:
• Texte, Bilder und sonstige Inhalte
• Logo und Corporate-Design-Vorgaben
• Zugangsdaten zu bestehenden Systemen (falls erforderlich)
• Domain- und Hosting-Zugänge für die Veröffentlichung
• Zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Materialien verfügt und diese frei von Rechten Dritter sind.
(3) Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden, inklusive der Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung.
§ 7 Abnahme und Änderungswünsche
(1) Nach Fertigstellung wird das Projekt dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt.
(2) Der Auftraggeber hat nach der Abnahme einmalig die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen einen Änderungswunsch geltend zu machen. Dieser umfasst ausschließlich kleinere Anpassungen im Rahmen des bestehenden Layouts und Funktionsumfangs (z. B. Farbänderungen oder Textanpassungen). Die Neuentwicklung von Funktionen ist explizit ausgeschlossen.
(3) Umfangreiche Änderungen oder Erweiterungen, die darüber hinausgehen, werden gesondert berechnet.
§ 8 Übergabe und Verantwortungsübergang
(1) Mit der Übergabe des Projekts (Quellcode, Zugangsdaten, Dokumentation) geht die vollständige Verantwortung für die Website auf den Auftraggeber über.
(2) Ab dem Zeitpunkt der Übergabe ist der Auftraggeber allein verantwortlich für:
• Sicherheit: Absicherung der Website gegen unbefugte Zugriffe und Cyberangriffe.
• Konfiguration: Korrekte Einrichtung von Hosting, Domain und SSL.
• Wartung: Regelmäßige Updates und Backups.
• Rechtliche Compliance: Einhaltung von DSGVO, Impressumspflicht, etc.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nach der Übergabe durch Fehlkonfiguration, unterlassene Wartung oder unsachgemäße Handhabung entstehen.
(4) Der Auftragnehmer führt keine Rechtsberatung durch. Die Überprüfung der Website auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrecht) obliegt allein dem Auftraggeber. Die Einbindung von Rechtstexten (Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner) erfolgt auf alleinige Verantwortung des Auftraggebers.
§ 9 Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber das uneingeschränkte, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrecht am erstellten Quellcode und allen Projektdateien.
(2) Der Auftraggeber erhält das Recht, die Website zu nutzen, zu modifizieren, weiterzuentwickeln und an Dritte zu übertragen.
(3) Ausgenommen sind Lizenzen Dritter (z. B. Open Source) und das zugrunde liegende Framework des Auftragnehmers, das für andere Projekte genutzt werden darf.
(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, das Projekt anonymisiert als Referenz zu nutzen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Gewährleistung
(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Website zum Zeitpunkt der Übergabe den vereinbarten Spezifikationen entspricht.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel durch Änderungen des Auftraggebers, inkompatible Hosting-Umgebungen, Bedienungsfehler oder unterlassene Updates.
(4) Die Website wird für die bei Projektübergabe jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) optimiert. Eine Kompatibilität mit veralteten oder seltenen Browsern wird nicht geschuldet.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
(4) Eine Haftung für Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Schäden durch Cyberangriffe nach Übergabe ist ausgeschlossen.
(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Preisänderungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, externe APIs, Plugins), auf deren Dienste die Website zurückgreift.
§ 12 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen geheim zu halten, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Kündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall sind die erbrachten Leistungen zu vergüten, mindestens jedoch die Anzahlung in Höhe von 50 %.
(2) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nach mehrfacher Fristsetzung nicht nachkommt. In diesem Fall behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht von Japan unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Tokio, Japan.
(3) Änderungen bedürfen der Schriftform.